Screen Mirroring
Kompatibilitätsmatrix
Screen Mirroring von allen gängigen Plattformen
Screen Mirroring ist eines der wichtigsten und meistgenutzten Features in modernen Besprechungsräumen, etwa für Präsentationen oder für das schnelle Zeigen von Informationen vor einem größeren Auditorium. Schnelle, einfache und konsistente Benutzbarkeit mit möglichst wenig Aufwand ist uns ein zentrales Anliegen, daher legen wir Wert darauf, möglichst viele Plattformen und Übertragungsstandards zu unterstützen, ohne die Installation von zusätzlicher Hard- oder Software auf den Geräten der Nutzer zu erfordern.
Im folgenden finden Sie eine Übersicht nach Plattform des übertragenden bzw. Quellgeräts und unterstütztem Standard sowie Links zu weiterführenden Erklärungen.
Unterstützte (Quell-)Plattformen und Übertragungsstandards
share.thinhoc.com | AirPlay | Miracast | Mittels zusätzlicher App | Windows 10 und 11 | coming soon |
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macOS | ||||
Linux | (würde ggf. zusätzliche Software erfordern) | |||
BSD, andere Unix-Plattformen | (würde ggf. zusätzliche Software erfordern) | |||
Android (u.a. Samsung, Huawei, Sony) | coming soon | |||
Android (andere Hersteller) | (würde ggf. zusätzliche App-Installation erfordern) | |||
iOS (iPad, iPhone) |
Erläuterungen
- share.thinhoc.com: Mehr Infos unter: ThinHoc Share – Screen Mirroring leicht gemacht
- AirPlay-kompatible Übertragung wird von ThinHoc unterstützt. Zur Bedienung am Quellgerät siehe https://support.apple.com/de-de/HT204289
- Miracast: Offener Standard, der von verschiedenen Herstellern unterschiedlich bezeichnet wird, bspw. unter Windows “Projizieren” und auf Samsung-Gerären “Smart View”.
- Zusätzliche Apps: Viele Videokonferenzlösungen unterstützen auch Screen Sharing-Funktionalitäten. Jede solche App, die von ThinHoc offiziell unterstützt wird oder im integrierten Browser geöffnet werden kann, kann prinzipiell auch zum Screen Mirroring verwendet werden.
Alle hier genannten Marken und Logos sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen ihrer jeweiligen Eigentümer. Sie werden hier lediglich zur Veranschaulichung der technischen Kompatibilitätsverhältnisse genutzt und implizieren keine Billigung oder Unterstützungszusage seitens der jeweiligen Unternehmen.